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Die Übergangswohnheime der Gemeinde Möhnesee

Jede Gemeinde in Nordrheinwestfalen muss verschiedene Arten von Flüchtlingen aufnehmen. Auch Möhnesee! Bei uns sind das:


Flüchtlinge mit Wohnsitzauflage 

Link zu den tagesaktuellen Zahlen (Ihr müsst euch das jeweils aktuelle PDF "Verteilstatistik anschauen und zur Gemeinde Möhnesee skrollen)

Durch das Integrationsgesetz des Bundes vom 6. August 2016 wurde der § 12a in das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingeführt. Die maximale Anzahl aufzunehmender Personen richtet sich nach dem Köngsberger Schlüssel, für die Gemeinde sind das Anfang Januar 2023 z.B. 291 Menschen. Das entspricht unserer Zuteilungsquote von 100%. Diese Quote erfüllen wir z.Z. zu ca. 38%. (111 gemeldete Flüchtlinge). Die Flüchtlinge werden von der Bezirksregierung mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen zugewiesen. Aktuell besteht noch einen offene Aufnahmeverpflichtung von weiteren 180 Personen. 

Die Gemeinde bringt diese Flüchtlinge vorrangig in Übergangswohnheimen unter. Da gibt es mehrere Standorte:

"Alte Schule" in Körbecke

"Kichplatz 4" in Körbecke

"HDG" in Körbecke

"Container" in Körbecke

"Schule" in Günne

"Stockummer Eichen" am Südufer


Flüchtlinge nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz 

Link zu den tagesaktuellen Zahlen (Ihr müsst euch das jeweils aktuelle PDF "Verteilstatistik anschauen und zur Gemeinde Möhnesee skrollen)

Hier hat die Gemeine Möhnesee Stand Januar 2023  208 Flüchtlinge aufzunehmen. Das Land NRW betreibt die Zentrale Unterbringungs-Einrichtung (ZUE) in Echtrop. Die maximal anrechenbare Kapazität der Landeseinrichtungen gemäß § 3 V,VI FLÜAG beträgt 350. Für Möhnesee bedeutet das, das die Quote im Regelfall übererfüllt ist.

Hierunter fallen auch die Menschen aus der Ukraine, für die aber in der Gemeinde Möhnesee fast ausschließlich privater Wohnraum zur Verfügung gestellt wird.